Erweitertes Wohnen in Studios und WG’s (IVSE-Plätze)

Wohnen und Inklusion – lieber leben lernen als gelebt zu werden.

In Ergänzung zu den Plätzen in den Wohnhäusern in Aarau oder Brugg bieten die Heimgärten Aargau mit dem «Erweiterten Wohnen» verschiedene zusätzliche abgestufte Wohnformen in WG’s und Studios in der Nähe der Standorte an. Ziel ist es, die Klientinnen zu fördern und ihnen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, so wie es die UNO-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Die Klientin kann individuell nach ihren Bedürfnissen im Wohnhaus Dienstleistungen beziehen wie Essen, Medikamente, Waschen, Freizeitangebote etc.

Bei dieser Wohnform schliesst die Klientin mit den Heimgärten Aargau einen Pensionsvertrag ab. Die Heimgärten treten als Mieterin der Wohnung auf. Die Wohnungen sind möbliert. Der Klientin steht während dem Schritt in die Selbständigkeit eine koordinierende Bezugsperson zur Seite. Eine IV-Rente bzw. eine IV-Anmeldung ist Voraussetzung für den Eintritt ins «Erweiterte Wohnen».