Krankheit und Unfall
Alle Klientinnen müssen sich gemäss Bundesgesetz
über die Krankenversicherung (KVG) und Unfallversicherung (UVG) obligatorisch
versichern. Unfallversichert sind GAP-Klientinnen, die mehr als
8 Std./Woche arbeiten.
Haftpflicht
Die Klientinnen haben eine persönliche Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Privates Mobiliar und persönliche Gegenstände
Privates Mobiliar und persönliche Gegenstände sind durch unsere Institution im Rahmen der üblichen Hausratversicherung gegen die Risiken Feuer, Wasser, Elementarschäden sowie gegen Einbruch und Beraubung versichert.
Ferien
Unsere Klientinnen können jederzeit Ferien machen. Abwesenheiten sind spätestens in der Vorwoche mit der Bezugsperson des jeweiligen Bereichs abzusprechen.
Regula Schär
Bereichsleiterin Wohnen
T 062 825 27 57
regula.schaer@heimgaerten.ch